Stadtmarketing + Wohnmobilparkplatz: Ja! Gründerzentrum + Kita-Gebührenbefreiung: Nein!
Die SPD Erkelenz hat wieder wichtige Themen in den Rat der Stadt Erkelenz eingebracht. Mit den Themen Stadtmarketing und Wohnmobilparkplatz war die SPD erfolgreich. CDU und FDP haben dagegen verhindert, dass die Stadt ein innovatives Gründerzentrum bekommt und dass Geschwisterkinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung endlich beitragsfrei sind.
Auf der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung vom 26. September 2017 hat sich die SPD Erkelenz für eine komplette Neukonzeption des Stadtmarketings ausgesprochen. Anlass dazu gab ein Antrag der Bürgerpartei, der zwar mehr Geld für das Stadrtmarketing forderte, aber die grundsätzliche Schwäche, dass die Stadt kein eigenständiges Stadtmaketingkonzept besitzt, außer Acht lässt. In seiner Stellungnahme hat SPD Ratsherr Dieter Spalink dann auch betont, dass der Antrag der Bürgerpartei grundsätzlich zu kurz greift. Der Antrag sei zwar von der Sache her gut, man müsste sich aber vor allem über die Frage Klarheit verschaffen, was denn eigentlich die Ziele des Stadtmarketings der Erkelenz und was der Kern der Marke „Erkelenz“ sein sollten? Gerade das „Hin und Her“ zum jährlichen Adventsmarkt vor dem Alten Rathaus zeige deutlich, wie dringend Klarheit geschaffen werden müsse. Zum Schluss wurde von der SPD der Vorschlag angesprochen, ein Arbeitskreis aus Politik, Gewerbering und Stadtverwaltung zusammenzustellen, der sich dann mit dem Entwurf eines konsistenten und für Erkelenz markenbildenden Konzeptes befasst.
Die Stadverwaltung hat mittlerweile darauf reagiert und in den Haushaltsplan für das kommende Jahr 2018 20.000 €für die Erarbeitung eines neuen Stadtmarketingkonzeptes eingestellt. Nachzulesen im Haushaltsplan auf Seite 641.
Die SPD Erkelenz ist bestrebt, Erkelenz touritisch attraktiver zu machen. Bereits in der Vergangenheit hatte die SPD-Fraktion verschiedene Anträge auf Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Innenstadtbereich gestellt. Trotz einer zuletzt positiven Entscheidung des Rates, scheiterte das Vorhaben letztlich, da die Verwaltung eine Realisierbarkeit eines solchen Stellplatzes nicht darzustellen vermochte. Die SPD Erkelenz hat deshalb im November 2017 einen erneuten Anlauf genommen. Der neuerlich gestellte Antrag beschränkte sich auf die Einrichtung von wenigen Wohnmobilparkplätzen mit Übernachtungsmöglichkeit. Als Standort wurde der Burgparkplatz vorgeschlagen. Die Stadt Erkelenz hat auch Wohnmobiltouristen schließlich einiges zu bieten. So zum Beispiel die historischen Gebäude in der Kernstadt, das besondere Flair auf dem Markt mit der ausgeprägten Außengastronomie und zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte in der Kernstadt. Es besteht eine außerordentlich gute Anbindung an den ÖPNV und ein gutes Radwegenetz. Außerdem verfügt Erkelenz über ein ansprechendes Kulturprogramm und viele attraktive Ziele in der näheren Umgebung. In der Sitzung des Hauptausschusses am 16. November 2017 führte die politische Diskussion zum Durchbruch. Die Verwaltung wurde einstimmig endlich damit beauftragt, eine Entwurfsplanung für einen Wohnmobilparkplatz für fünf Wohnmobile auf der Rasenfläche des Ziegelweiherparks zu erarbeiten. Die Planung wird den politischen Gremien noch zur Entscheidung vorgelegt.
Mit der Mehrheit von CDU und FDP ist auf der letzten Ratssitzung vom 20. Dezember 2017 der SPD-Antrag auf Entwicklung eines innovativen Gründerzentrums abgelehnt worden. Die beiden Mehrheitsfraktionen verweigern damit den ersten Schritt aus einer herkömmlichen Wirtschaftsförderung in eine auch neuartige Modelle berücksichtigende Wirtschaftsförderung. Angesichts der Tatsache, dass seit dem 22.12.2017 bekannt ist, dass die Ansiedlung der Großbäckerei Kamps in Erkelenz gescheitert ist, wäre eine erweiterte Wirtschaftsförderung umso wichtiger.
Was wurde letztlich abgelehnt?
Die SPD Erkelenz forderte mit ihrem Antrag die Stadtverwaltung auf, ein Konzept für ein städtisch unterstütztes Existenzgründerzentrum zu entwickeln.
In der Begründung hieß es u.a.: „Erkelenz steht als Stadt und Wirtschaftsstandort im ständigen Wettbewerb um gewerbliche Neuansiedlungen. In diesem Zusammenhang hat der strategische Ansiedlungsaspekt, ein städtisch unterstütztes Existenzgründerzentrum zu entwickeln und hier gerade für jüngere Gründungsinteressierte gute Startbedingungen anzubieten, bisher keine maßgebliche Rolle gespielt. Gerade auch im Kontext der Investorenausschreibung zur Entwicklung des Areals um das Alte Amtsgericht und Gesundheitsamt kann durch die Stadt anscheinend auf diesen Aspekt konkret nicht hingewirkt werden.
Mit dem Angebot eines solchen Zentrums können drei wesentliche Ziele unterstützt werden:
• die Schließung einer strategischen Lücke im Marketing für den Wirtschaftsstandort Erkelenz,
• die Förderung einer vielfältigeren und attraktiveren Wirtschaftsstruktur,
• die Schaffung von neuen und eventuell dauerhaften Arbeitsplätzen.
Diese Ziele sollen insbesondere durch die Förderung von Existenzgründungen und die Unterstützung gerade jüngerer und gründungsfreudiger Unternehmerinnen und Unternehmer erreicht werden.
Denkbar wäre etwa eine Unterstützung
• durch ein besonderes Angebot an Gewerbeflächen
• besondere Mietkonditionen im Zusammenhang mit der Nutzung einer bereits bestehenden und geeigneten Liegenschaften,
• durch die Schaffung einer geeigneten Liegenschaft durch die Stadt,
• durch den Ausbau und/oder die Bereitstellung einer existenzgründerfreundlichen Infrastruktur,
• die Förderung von Kooperationen zwischen Firmen
• die Förderung von Kontakten mit städtischen und regionalen Netzwerken, Wirtschaftsförderungseinrichtungen und anderen Partnern
unterschiedlicher Kompetenzfelder.
Aus diesem Grunde beantragt die SPD-Fraktion, hierfür ein Konzept zu entwickeln.
In der gleichen Sitzung haben CDU und FDP gegen alle anderen Fraktionen auch wieder einmal ihre soziale Elternunfreundlichkeit belegt. Denn mit Schreiben vom 17.11.2017 beantragte die SPD-Fraktion der Rat der Stadt Erkelenz möge folgendes beschließen:
„Die Satzung der Stadt Erkelenz über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.04.2016 wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs. 3:
„Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so wird auch für die weiteren Kinder ein Beitrag nicht erhoben.“
Die SPD-Fraktion begründete ihren Antrag im Wesentlichen mit der sich verbessernden Haushaltslage der Stadt Erkelenz und mit dem Ansinnen, Familien finanziell zu entlasten.
Derzeit hat die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz vom 18.12.2014, zuletzt bekannt gemacht am 20.01.2015, in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.07.2016 aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.04.2016, folgende verbindliche Regelung:
§ 4 Beitragsbefreiungen
(1) Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15.11. folgenden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei.
(2) Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, so wird ein Beitrag nur für ein Kind erhoben.
(3) Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80% des höheren Beitrages erhoben.
(4) Ergeben sich ohne die Beitragsbefreiung nach Abs. 2 unterschiedlich hohe Beträge, so ist der höhere Beitrag zu zahlen. (5) Von Beziehern von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG wird kein Beitrag erhoben.
(6) Auf Antrag sollen Elternbeiträge durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
Mit der Ablehnung des SPD-Antrags bleibt es also immer noch dabei, dass die Geschwisterkinder im letzten Kindesgartenjahr vor der Einschulung nicht beitragsfrei gestellt werden.